Diese Europäische Norm legt die qualitätsbezogenen Brennstoffklassen und spezifikationen für Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung fest. Die vorliegende Europäische Norm umfasst nur Holzpellets, die aus folgenden Rohmaterialien hergestellt wurden (siehe EN 14961 1:2010, Tabelle 1): - 1.1 Wald und Plantagenholz sowie anderes erntefrisches Holz; - 1.2 Industrie Restholz; - 1.3 Gebrauchtholz. ANMERKUNG 1 Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, wurde Abbruchholz nicht in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm aufgenommen. Abbruchholz ist „Gebrauchtholz, das aus dem Abriss von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken stammt“ (EN 14588:2010, 4.52). ANMERKUNG 2 Torrefizierte (Geröstete) Pellets fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm. Torrefikation (Torrefizierung, Röstung) ist eine milde Vorbehandlung von Biomasse bei einer Temperatur zwischen 200 °C und 300 °C.