Standard

SN EN 14885:2022

Aktuell

Bestehende oder zukünftige Amendments und Versionen müssen separat erworben werden.

Sprache
Format

Zusammenfassung

In diesem Dokument sind die Europäischen Normen festgelegt, denen Produkte entsprechen müssen, um die Auslobungen hinsichtlich der mikrobiziden Wirkung abzusichern, auf die in diesem Dokument verwiesen wird. In diesem Dokument sind auch Begriffe festgelegt, die in Europäischen Normen verwendet werden. Es gilt für Produkte, für die eine Wirkung gegen die folgenden Mikroorganismen augelobt wird: vegetative Bakterien (einschließlich Mykobakterien und Legionella), Bakteriensporen, Hefen, Pilzsporen und Viren (einschließlich Bakteriophagen). Es dient dazu: a) Hersteller von Produkten zu befähigen, die einschlägigen Normen auszuwählen, die anzuwenden sind, um Daten bereitzustellen, die Auslobungen für ein bestimmtes Produkt absichern; b) Anwender des Produkts zu befähigen, die vom Hersteller gelieferten Angaben hinsichtlich des Gebrauchs, für den sie die Anwendung des Produkts beabsichtigen, zu beurteilen; c) verantwortliche Aufsichtsbehörden bei der Beurteilung von Auslobungen zu unterstützen, die durch den Hersteller oder die für das Inverkehrbringen des Produkts verantwortliche Person gemacht werden. Es gilt für Produkte, die in den Bereichen Humanmedizin, Veterinärmedizin sowie Lebensmittel, Industrie, Haushalt und öffentliche Einrichtungen angewendet werden. Im Bereich der Humanmedizin (Arbeitsgruppe 1, d. h. WG 1, en: Working Group) gilt es für chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika, die in Bereichen und Situationen angewendet werden sollen, wo die Desinfektion oder Antisepsis medizinisch angezeigt ist. Solche Indikationen bestehen bei der Patientenbetreuung — in Krankenhäusern, kommunalen medizinischen Einrichtungen, im zahnmedizinischen Bereich oder in medizinischen Analytik oder Forschungslaboratorien, — in medizinischen Einrichtungen in Schulen, Kindergärten und Heimen, — und können auch am Arbeitsplatz und im häuslichen Bereich gegeben sein. Einbezogen sein können auch Einrichtungen wie Wäschereien und Küchen, die der direkten Versorgung von Patienten dienen. Im Bereich der Veterinärmedizin (WG 2) gilt es für chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika, die bei der Aufzucht, Haltung, in veterinärmedizinischen Pflegeeinrichtungen, bei der Produktion, beim Transport und bei der Tierkörperbeseitigung sowie in veterinärmedizinischen Analytik und Forschungslaboratorien angewendet werden. Es gilt nicht für chemische Desinfektionsmittel, die in der Nahrungsmittelkette nach dem Schlachten und dem Eingang in die verarbeitende Industrie angewendet werden. In den Bereichen Lebensmittel, Industrie, Haushalt und öffentliche Einrichtungen (WG 3) gilt es für chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika, die bei Verarbeitung, Vertrieb und im Einzelhandel von Nahrungsmitteln tierischer oder pflanzlicher Herkunft angewendet werden. Es gilt auch für Produkte für alle öffentlichen Bereiche, in denen eine Desinfektion nicht medizinisch angezeigt ist (Wohnungen, Lebensmittellieferanten, Schulen, Kinderkrippen, Transportwesen, Hotels, Büros usw.), sowie für Produkte, die in der Verpackungsindustrie, Biotechnologie, Laboratorien (ausgenommen veterinärmedizinische und medizinische Analytik und Forschungslaboratorien) sowie der pharmazeutischen, kosmetischen usw. Industrie verwendet werden. Dieses Dokument gilt auch für Wirkstoffe und Produkte, die sich noch in der Entwicklung befinden und für die noch kein Anwendungsbereich festgelegt worden ist. Dieses Dokument wird regelmäßig aktualisiert, damit es die neuesten vom CEN/TC 216 publizierten Versionen widerspiegelt. Unabhängig von dieser Aktualisierung sind die neu publizierten Normen zu verwenden, selbst wenn Sie in EN 14885 noch nicht erwähnt werden. Dieses Dokument verweist nicht auf Verfahren zur Prüfung der toxikologischen und ökotoxischen Eigenschaften von Produkten oder Wirkstoffen.

Produktspezifikationen

  • Standard von INB
  • Ausgabedatum:
  • Gültig ab:
  • Dokumenttyp: EN
  • Seiten
  • Herausgeber: SNV
  • Lieferant: SNV
  • ICS: 11.080.20
  • ICS: 71.100.35
  • Nationales Komitee: INB/NK 158

Produktbeziehungen