Diese Europäische Norm legt sicherheitsbezogene Anforderungen an Turmdrehkrane fest. Diese Europäische Norm gilt für Turmdrehkrane für den Baubetrieb, die entweder aus Teilen zusammengesetzt werden oder Schnellmontagekrane sind. Diese Europäische Norm gilt nicht für Fahrzeugkrane, Hafenmobilkrane, Raupenkrane, Ausleger-Drehkrane, Brücken- und Portalkrane, Offshore-Krane, Schwimmkrane, Ladekrane, handbetriebene Krane oder Eisenbahnkrane. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die im Zusammenhang mit Turmdrehkranen auftreten, wenn diese bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen betrieben werden. Diese Europäische Norm legt die angemessenen technischen Maßnahmen fest, mit denen die sich aus den signifikanten Gefährdungen ergebenden Risiken ausgeschaltet oder verringert werden können (siehe Abschnitt 4). Die in dieser Europäischen Norm behandelten signifikanten Gefährdungen sind in Abschnitt 4 angegeben. Diese Europäische Norm behandelt nicht die Gefährdungen, die mit Folgendem verbunden sind: dem Anheben von Personen durch den Kran; der Klettereinheit. Die Anforderungen im Zusammenhang mit der elektromagnetischen Verträglichkei