1.1 Diese Europäische Norm legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren für Drehleitern mit kombinierten Bewegungen der Klassen 18, 24, 30 und > 30 bis 56, entsprechend der Definition in 3.13 fest; diese gelten für die Anwendung der Drehleiter durch die Feuerwehr für die Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen. ANMERKUNG Diese Europäische Norm ist für die Anwendung in Verbindung mit EN 1846 1, EN 1846 2 und EN 1846 3 vorgesehen. Drehleitern bestehen aus einem Fahrgestell, dem Podium und einem kraftbetätigten Ausleger in Form einer Leiter mit oder ohne Rettungskorb. Die durch diese Europäische Norm abgedeckten Drehleitern verfügen über ein Fahrgestell mit Eigenantrieb, dessen Motor die für das Betreiben der Leiter notwendige Energie bereitstellt und alle Einsatzbewegungen gleichzeitig ohne Winkelbegrenzung der Drehbewegung zulässt. 1.2 Diese Europäische Norm behandelt die technischen Sicherheitsanforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen, die während der Inbetriebnahme, des Einsatzes sowie der Routine-überprüfungen und Wartung von Drehleitern auftreten können, wenn diese entsprechend den Festlegungen des Herstellers oder des Bevollmächtigten des Herstellers durchgeführt