Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen an die Auslegung und die Prüfung von Füllstandsanzeigern fest, die direkt mit ortsbeweglichen Druckbehältern, Druckfässern, Flaschen und ortsfesten Behältern für Flüssiggas mit einem Fassungsraum von über 0,5 l verbunden sind. Ausgenommen sind Füllstandsanzeiger für Autogastanks. Diese Europäische Norm findet keine Anwendung auf Raffinerien und andere verfahrenstechnische Anlagen.