Diese Europäische Norm legt ergänzende Sicherheitsanforderungen an Zweiseil-Pendelbahnen ohne Tragseilbremse fest. Dabei werden die verschiedenen Seilbahnsysteme und deren Umgebung berücksichtigt. Dieser Teil der EN 12929 enthält: - ergänzende Bestimmungen für den Bestand der Zugseilschleife; - ergänzende Bestimmungen zur Abwendung besonderer Ereignisse im Betrieb; - Anforderungen an die Befestigung des Fahrzeuges am Zugseil. Diese Europäische Norm gilt weder für Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge.