Diese Norm gilt für Nagelmaschinen, die in der Schuhindustrie Verwendung finden, und zwar: - Absatzvorbefestigungsmaschinen (siehe Bild 1) - Absatzaufnagelmaschinen (siehe Bild 2) - Außennagelmaschinen (siehe Bild 3) Diese Norm gilt nicht für Mehrfachnagelmaschinen, deren Anforderungen in jeder Hinsicht denen für Fersenzwickmaschinen entsprechen: siehe EN 931. Diese Norm spezifiziert Sicherheitsanforderungen für Konstruktion und Bau von Nagelmaschinen. Spezifische Anforderungen für Transport, Inbetriebnahme und Stilllegung sind nicht enthalten. Sie berücksichtigt die bestimmungsgemäße Verwendung, den vorhersehbaren Missbrauch, den Ausfall von Bauteilen und Systemausfall. Diese Norm behandelt alle Gefährdungen, die für die Schuhindustrie relevant sind. Die Verwendung der Maschinen inner halb des Anwendungsbereichs dieser Norm in anderen Industrie zweigen kann zu Gefährdungen führen, die bei der Ausarbeitung nicht berücksichtigt wurden. Dieses Dokument gilt nicht für Nagelmaschinen, die vor der Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.