Consolidated

SN EN 12387+A1:2010

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Zusammenfassung

1.1 Diese Norm gilt für folgende Maschinen einschließlich Zusatzeinrichtungen, die für die Reparatur von Schuhen, Leder- und Kunstlederwaren sowie für die Herstellung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, nachstehend "Schuhreparaturmaschinen", bestimmt sind. a) Poliermaschinen; b) Fräsmaschinen; c) Schleifmaschinen; d) Ausputzmaschinen: e) Ausputzmaschinen für die Orthopädie; f) Absatz- und Sohlenpressen; g) Aktiviergeräte - Klebstoff; h) Orthopädie-Vakuumformpressen; i) Orthopädie-Pressen; j) Absaugeinrichtungen; k) Kraftbetriebene Beschneidemaschinen; l) Kantenfärbemaschinen; m) Einrichtungen für stationäre Nagel- und Heftwerkzeuge. Diese Maschinen können einzeln aufgestellt oder in ein modular aufgebautes System zur Schuhreparatur oder für die Herstellung von orthopädischen Schuhen einschließlich der Leisten eingebunden sein. 1.2 Diese Norm ist nicht anwendbar auf: a) Nähmaschinen; b) automatische Ansohlmaschinen; c) Doppelmaschinen; d) handbetriebene pneumatische Nagler oder Hefter. 1.3 Diese Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen für Bau, Transport, Installation, Einstellen, Nachstellen, Programmieren oder Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Wartung für die unter 1.1 genannten Maschinen fest. 1.4 Diese Norm behandelt all

Produktspezifikationen

  • Consolidated von SWISSMEM
  • Ausgabedatum:
  • Gültig ab:
  • Dokumenttyp: EN
  • Seiten
  • ICS: 61.060
  • Herausgeber: SWISSMEM
  • Lieferant: SNV
  • Nationales Komitee: Swissmem/NK 49
  • Schweizer Bundesamt: SECO
  • Bezeichnet unter folgendem Schweizer Recht: 819.14
  • Bezeichnet unter folgendem EU-Recht: 2006/42/EG

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