Dieser Normentwurf legt ein Verfahren für die Bestimmung des Biegeverhaltens von Laufsohlen fest. Mit diesem Verfahren wird beabsichtigt, die Auswirkung von Sohlenwerkstoffen und Oberflächenmustern auf das Weiterreißen eines Schnittes zu bewerten. Das Verfahren gilt für Laufsohlen, die in Übereinstimmung mit den in Anhang A genannten Prüfungen eine maximale Längssteifigkeit von 30 N haben.