1.1 Diese Norm gilt für Spalt-, Schärf-, Schneid-, Klebstoff-auftragmaschinen und Klebstofftrockner, die bei der Herstellung von Schuhen, Leder- und Kunstlederwaren und verwandten Teilen ver-wendet werden. 1.2 Diese Norm gilt nicht für: - Schneidmaschinen mit rotierendem Werkzeug zum Beschneiden von Materialkanten, siehe prEN 930:1996; - in Gerbereien verwendete Spalt- und Bandmessermaschinen, siehe prEN 13112:1997; - Maschinen nicht ortsfester Bauart.